Die Kadervorsorge ist eine eigenständige Vorsorgelösung und ergänzt die bestehende Basisvorsorge. Sie wird separat geführt und richtet sich z. B. einen definierten Personenkreis wie Mitglieder des Kaders oder an Personen ab einem bestimmten Einkommen.
Mit einer Kadervorsorge schaffen Sie zusätzliche Sparmöglichkeiten für den bestimmten Personenkreis. So können Sie die Vorsorgelösung Ihres Unternehmens gezielt erweitern und attraktiver gestalten.
Ein Anschluss an die Kadervorsorge setzt voraus, dass Ihr Unternehmen bereits an die Basisvorsorge der Sammelstiftung Symova angeschlossen ist.
Was ist die Kadervorsorge?
Die Kadervorsorge ist eine separate Vorsorgelösung neben der Basisvorsorge. Sie dient dazu, einem definierten Personenkreis wie z. B. Mitglieder des Kaders oder Personen ab einem bestimmten Einkommen zusätzliche Vorsorgeleistungen zu ermöglichen.
Die Entscheidung zur Einführung einer Kadervorsorge liegt beim Arbeitgeber und nicht wie bei der Basisvorsorge bei der Vorsorgekommission.
Fokus auf das Sparen
In der Kadervorsorge steht der Aufbau von zusätzlichem Alterskapital im Vordergrund.
Es wird ein separates Altersguthaben angespart, welches im Zeitpunkt des Altersrücktritts als Kapital ausbezahlt wird. Auch im Todes- oder Invaliditätsfall werden die Leistungen als Kapital ausgerichtet.
Wer kann versichert werden?
Der Arbeitgeber definiert den versicherten Personenkreis nach objektiven Kriterien.
So kann beispielsweise festgelegt werden, dass Mitglieder der Geschäftsleitung, Kaderpersonen oder Mitarbeitende ab einer bestimmten Lohnhöhe in die Kadervorsorge aufgenommen werden.
Die Kriterien werden in der Vereinbarung Kadervorsorge festgehalten.
Der Arbeitgeber bestimmt die Ausgestaltung
Als Arbeitgeber legen Sie die wichtigsten Eckwerte der Kadervorsorge fest.
Dazu gehören insbesondere:
- die Höhe der Altersgutschriften (auch Sparbeiträge genannt)
- die Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- der versicherte Lohn
- der versicherte Personenkreis
So können Sie die Kadervorsorge an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen.
Ihre Vorteile
Mit einer Kadervorsorge profitieren Sie von:
- einer gezielten Vorsorgelösung für einen definierten Personenkreis wie z. B. Mitglieder des Kaders oder an Personen ab einem bestimmten Einkommen
- einer klaren Trennung zur Basisvorsorge
- zusätzlichem Alterskapital für den definierten Personenkreis
- flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen
Verzinsung:
Liegt der Deckungsgrad der Kadervorsorge über 118 %, werden die freien Mittel standardmässig zugunsten der Kader-Versicherten verteilt. Dadurch profitieren die Kader-Versicherten direkt von einer guten finanziellen Lage.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann in die Kadervorsorge aufgenommen werden?
Die Aufnahme erfolgt nach objektiven Kriterien, die vom Arbeitgeber festgelegt und in der Vereinbarung Kadervorsorge dokumentiert werden. Dies können beispielsweise Mitglieder der Geschäftsleitung, Kaderpersonen oder Mitarbeitende ab einer bestimmten Lohnhöhe sein.
Welche Vorteile bietet die Kadervorsorge für mein Unternehmen?
Mit einer Kadervorsorge können Sie einem definierten Personenkreis zusätzliche Vorsorgeleistungen anbieten. Dies stärkt Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und unterstützt Sie dabei, Schlüsselpersonen langfristig an Ihr Unternehmen zu binden.
Kann die Kadervorsorge an die Bedürfnisse unseres Unternehmens angepasst werden?
Ja. Der Arbeitgeber bestimmt die Ausgestaltung der Kadervorsorge und kann Beiträge, versicherte Löhne sowie den versicherten Personenkreis festlegen.
Ist ein Anschluss an die Kadervorsorge auch möglich, wenn der Arbeitgeber in der Basisvorsorge nicht bei der Symova angeschlossen ist?
Nein. Voraussetzung für einen Anschluss an die Kadervorsorge ist ein bestehender Anschluss an die Basisvorsorge der Sammelstiftung Symova.
Wer entscheidet über die Einführung einer Kadervorsorge?
Die Entscheidung zur Einführung einer Kadervorsorge liegt beim Arbeitgeber.