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Die Vorsorgewerke bilden die Grundlage der beruflichen Vorsorge bei der Sammelstiftung Symova. Jeder angeschlossene Arbeitgeber verfügt in der Regel über ein eigenes Vorsorgewerk mit individuell festgelegten Leistungen und Beiträgen. Daneben bestehen auch Gemeinschaftsvorsorgewerke für mehrere Arbeitgeber.  

Ein Vorsorgewerk lässt sich mit einer eigenen Pensionskasse innerhalb einer Sammelstiftung vergleichen. So können Unternehmen ihre Vorsorgelösung an ihre Bedürfnisse und jene ihrer Mitarbeitenden anpassen. 

Jeder angeschlossene Arbeitgeber hat dafür einen Anschlussvertrag mit der Sammelstiftung Symova abgeschlossen. 

Was ist ein Vorsorgewerk?

Ein Vorsorgewerk ist wie eine eigene Pensionskasse eines oder mehrerer angeschlossener Arbeitgeber innerhalb der Sammelstiftung Symova. 

Jedes Vorsorgewerk wird dabei eigenständig geführt und separat beurteilt. 

Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten 

Jedes Vorsorgewerk kann seine Vorsorgelösung innerhalb der gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben individuell ausgestalten, wobei vom Stiftungsrat hier der Rahmen vorgegeben wird.

Die Vorsorgekommission entscheidet insbesondere über: 

  • die Höhe der Altersgutschriften (auch Sparbeiträge genannt) 
  • die Aufteilung der Altersgutschriften und Risikobeiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 
  • die Einführung eines Wahlplans 
  • die Verzinsung der Altersguthaben und eine allfällige Rentnerbeteiligung 
  • die Verwendung freier Mittel 

Der Stiftungsrat stellt den Vorsorgekommissionen verschiedene Module zur Auswahl. So kann die Vorsorgelösung auf die Bedürfnisse des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden abgestimmt werden.  

Die Rolle der Vorsorgekommission 

 Jedes Vorsorgewerk verfügt über eine eigene Vorsorgekommission. 

Diese setzt sich aus gleich vielen Vertretern des Arbeitgebers und der Mitarbeitenden zusammen (paritätisch zusammengesetzt). Die Vorsorgekommission vertritt die Interessen des Vorsorgewerks und trifft wichtige Entscheide zur Ausgestaltung der Vorsorgelösung. 

Gemeinsame Organisation – individuelle Lösungen

Obwohl jedes Vorsorgewerk über eine eigene Vorsorgelösung verfügt, werden zentrale Aufgaben durch die Sammelstiftung Symova wahrgenommen. 

Dazu gehören unter anderem:

  • die Betreuung der angeschlossenen Unternehmungen und Versicherten 
  • die Verwaltung des Vorsorgevermögens 
  • die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben 

Dadurch profitieren die Vorsorgewerke von gemeinsamen Strukturen und einer effizienten Verwaltung. 

Die Risiken Tod und Invalidität werden im Rahmen der eigenen Versicherungseinrichtung gepoolt. Auch bei den Verwaltungskosten setzt die Symova auf ein Pooling.  

Jedes Vorsorgewerk hat seine eigene Jahresrechnung 

Jedes Vorsorgewerk wird finanziell separat betrachtet. 

Wichtige Kennzahlen sind insbesondere:

  • der Deckungsgrad des Vorsorgewerks 
  • die vorhandenen Wertschwankungsreserven 
  • die finanzielle Struktur des Vorsorgewerks

Gemeinschaftsvorsorgewerke 

Neben den Vorsorgewerken einzelner Unternehmen gibt es auch Gemeinschaftsvorsorgewerke.

Dabei schliessen sich mehrere Arbeitgeber einem gemeinsamen Vorsorgewerk an. Dies kann sinnvoll sein, wenn Unternehmen miteinander verbunden sind oder kein eigenes Vorsorgewerk führen möchten.

Die angeschlossenen Arbeitgeber profitieren von gemeinsamen Strukturen und einer gemeinsamen Organisation.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Vorsorgewerk? 

Ein Vorsorgewerk ist die Vorsorgelösung eines oder mehrerer angeschlossener Arbeitgeber innerhalb der Sammelstiftung Symova. 

Wer entscheidet über die Ausgestaltung eines Vorsorgewerks? 

Die Vorsorgekommission entscheidet über die wichtigsten Eckwerte des Vorsorgewerks. Sie setzt sich aus Vertretungen des Arbeitgebers und der Mitarbeitenden zusammen. 

Können sich Vorsorgewerke unterscheiden? 

Ja. Jedes Vorsorgewerk kann innerhalb der gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben unterschiedlich ausgestaltet werden. Unterschiede bestehen beispielsweise bei der Beiträgshöhe, der Beitragsaufteilung, der Einführung eines Wahlplans oder der Verzinsung.  

Was ist ein Gemeinschaftsvorsorgewerk? 

Ein Gemeinschaftsvorsorgewerk ist ein Vorsorgewerk, in dem mehrere Arbeitgeber gemeinsam angeschlossen sind. 

Wie wird die finanzielle Lage eines Vorsorgewerks beurteilt? 

Die finanzielle Situation wird anhand verschiedener Kennzahlen beurteilt. Dazu gehören insbesondere der Deckungsgrad und die vorhandenen Wertschwankungsreserven. 

Hat jedes Vorsorgewerk einen eigenen Deckungsgrad? 

Ja. Jedes Vorsorgewerk verfügt über einen eigenen Deckungsgrad. Dieser kann vom konsolidierten Deckungsgrad der Sammelstiftung Symova abweichen.  

Wo finde ich Informationen zu meinem Vorsorgewerk? 

Die wichtigsten Informationen finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis und im Vorsorgeplan. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stiftung oder Ihrer Vorsorgekommission. 

Hat jedes Vorsorgewerk einen eigenen Risikobeitrag? 

Bei der Symova werden die Risiken Tod und Invalidität gepoolt (eigene Versicherungseinrichtung). Dabei bezahlen alle Vorsorgewerke denselben Risikobeitrag. Dieser wird vom Stiftungsrat festgelegt und beträgt aktuell 2.5 %.  

Wie hoch sind die Verwaltungskosten?

Jede Unternehmung entrichtet für jede einzelne versicherte Person und Rentebezüger ihres Vorsorgewerkes einen monatlichen Pro‐Kopf‐Beitrag. 

Die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages ist abhängig von der Anzahl der aktiven Versicherten eines Vorsorgewerkes. Die Staffelung kann dem Kostenreglement entnommen werden.  

Die Höhe der Verwaltungskosten für Rentenbezüger beträgt CHF 8.00 pro Monat.