Die Vorsorgewerke bilden die Grundlage der beruflichen Vorsorge bei der Sammelstiftung Symova. Jeder angeschlossene Arbeitgeber verfügt in der Regel über ein eigenes Vorsorgewerk mit individuell festgelegten Leistungen und Beiträgen. Daneben bestehen auch Gemeinschaftsvorsorgewerke für mehrere Arbeitgeber. Jedes Vorsorgewerk wird versicherungstechnisch und kaufmännisch separat verwaltet und bilanziert.
Was ist ein Vorsorgewerk?
Ein Vorsorgewerk ist wie eine eigene Pensionskasse eines oder mehrerer angeschlossener Arbeitgeber innerhalb der Sammelstiftung Symova.
Jedes Vorsorgewerk wird dabei eigenständig geführt und separat beurteilt.
Was ist eine Vorsorgekommission?
Jedes Vorsorgewerk verfügt über eine eigene Vorsorgekommission.
Diese setzt sich paritätisch aus Vertretungen der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden zusammen. Die Vorsorgekommission ist das Entscheidungsgremium des Vorsorgewerks.
Welche Aufgaben hat die Vorsorgekommission?
Die Vorsorgekommission übernimmt zentrale Aufgaben innerhalb des Vorsorgewerks.
Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:
- Wahl des Stiftungsrates gemeinsam mit den anderen Vorsorgekommissionen
- Festlegung und Anpassung des Vorsorgeplans
- Wahl der Module zur Altersvorsorge und Beitragsaufteilung innerhalb des durch den Stiftungsrat festgelegten Angebots
- Entscheid über die Einführung von Wahlplänen
- Festlegung der Verzinsung der Altersguthaben
- Entscheid über eine allfällige Beteiligung der Rentenbeziehenden
- Entscheid über die Verwendung freier Mittel
- Kenntnisnahme der Jahresrechnung des Vorsorgewerks
- Beschluss von Massnahmen bei einer Unterdeckung
Damit gestaltet die Vorsorgekommission die Vorsorgelösung aktiv mit.
Wie wird der Vorsorgeplan festgelegt?
Die Vorsorgekommission bestimmt den Vorsorgeplan ihres Vorsorgewerks.
Dabei kann sie aus den vom Stiftungsrat definierten Modulen auswählen. Diese Module sind in der Modulübersicht der Sammelstiftung Symova festgelegt.
Wer entscheidet über die Verzinsung der Altersguthaben?
Die Verzinsung der Altersguthaben wird jährlich durch die Vorsorgekommission festgelegt.
Der Entscheid richtet sich nach der finanziellen Situation des Vorsorgewerks sowie den geltenden gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben. Wichtig dabei ist unter anderem das Beteiligungskonzept, welches vom Stiftungsrat vom Stiftungsrat verabschiedet wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Stiftungsrat und Vorsorgekommission?
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Sammelstiftung Symova.
Er erlässt die Reglemente, bestimmt den Umwandlungssatz, definiert die verfügbaren Vorsorgemodule und legt die allgemeinen Rahmenbedingungen fest. Der Stiftungsrat ist ebenfalls zuständig für die Festlegung der Anlagestrategie.
Die Vorsorgekommission entscheidet innerhalb dieses Rahmens über die konkrete Ausgestaltung des eigenen Vorsorgewerks.
Häufig gestellte Fragen
Wer legt den Vorsorgeplan meines Vorsorgewerks fest?
Der Vorsorgeplan wird von der Vorsorgekommission des jeweiligen Vorsorgewerks festgelegt und bei Bedarf angepasst. Die Vorsorgekommission wählt dabei aus den durch den Stiftungsrat definierten Modulen aus.
Wer entscheidet über die Höhe der Verzinsung meines Altersguthabens?
Die Verzinsung der Altersguthaben wird jährlich durch die Vorsorgekommission festgelegt. Dabei berücksichtigt sie die finanzielle Lage des Vorsorgewerks sowie die gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben.
Wer bestimmt den Umwandlungssatz für die Altersrente?
Der Umwandlungssatz wird durch den Stiftungsrat festgelegt und im Vorsorgereglement geregelt.
Weshalb gibt es für jede Unternehmung ein eigenes Vorsorgewerk?
Jedes Vorsorgewerk wird separat geführt und bilanziert. Dadurch können Vorsorgelösungen auf die Bedürfnisse der jeweiligen Unternehmung angepasst werden.
Wer entscheidet über die Verwendung freier Mittel?
Über die Verwendung freier Mittel innerhalb des Vorsorgewerks entscheidet die jeweilige Vorsorgekommission.
Welche Rolle spielt die Vorsorgekommission bei einer Unterdeckung?
Die Vorsorgekommission beschliesst die erforderlichen Massnahmen, wenn sich das Vorsorgewerk in einer Unterdeckung befindet. Auch hierbei legt der Stiftungsrat gewisse Rahmenbedingungen fest.