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Damit Ihre berufliche Vorsorge korrekt geführt werden kann, sind wir auf aktuelle Informationen angewiesen. Durch die rechtzeitige Meldung von Änderungen helfen Sie mit, Fehler bei der Vorsorgeführung sowie spätere Leistungskürzungen oder Rückforderungen zu vermeiden.

Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder die Sammelstiftung Symova über Änderungen, die Auswirkungen auf Ihr Vorsorgeverhältnis haben können (z. B. Zivilstandsänderungen). 

Welche Änderungen müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen direkt an die Symova zu übermitteln.  

Bitte melden Sie Ihrem Arbeitgeber insbesondere: 

  • Änderungen Ihres Namens 
  • Änderungen Ihres Zivilstandes 
  • Änderungen Ihrer Wohnadresse 
  • Änderungen Ihrer Korrespondenzadresse 
  • Heirat oder Scheidung 
  • Eintragung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft 

Aktuelle persönliche Daten sind wichtig für die Kommunikation und die korrekte Abwicklung von Vorsorgeleistungen. 

Änderungen der Arbeits- und Erwerbssituation   

Bitte melden Sie uns insbesondere: 

  • den Bezug von Leistungen anderer Sozialversicherungen 
  • Änderungen oder Revisionen solcher Leistungen 
  • Änderungen Ihrer Erwerbssituation bei Bezug einer Teilinvalidenrente 
  • die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit 

Solche Änderungen können Auswirkungen auf Ihre Ansprüche in der beruflichen Vorsorge haben. 

Invalidität und Leistungen anderer Versicherungen 

Bitte stellen Sie uns Kopien von Verfügungen und Entscheiden zu, insbesondere von:

  • der Invalidenversicherung (IV) 
  • der Unfallversicherung (UV) 
  • der Militärversicherung (MV) 
  • anderen in- oder ausländischen Sozialversicherungen 
  • anderen Vorsorgeeinrichtungen 

Dies gilt sowohl für erstmalige Leistungszusprachen als auch für spätere Revisionen oder Änderungen. 

Freizügigkeitsguthaben und weitere Vorsorgeverhältnisse 

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie: 

  • über Freizügigkeitskonten verfügen 
  • eine Freizügigkeitspolice besitzen 
  • gleichzeitig bei einer weiteren Vorsorgeeinrichtung versichert sind 

Diese Angaben können insbesondere bei Einkäufen in die berufliche Vorsorge wichtig sein. 

Begünstigungsregelung im Todesfall 

In bestimmten Fällen können Sie die Reihenfolge der anspruchsberechtigten Personen beeinflussen oder eine Lebenspartnerin beziehungsweise einen Lebenspartner begünstigen. 

Damit entsprechende Ansprüche berücksichtigt werden können, müssen die erforderlichen Meldungen (Unterstützungsvertrag und / oder Begünstigtenerklärung) zu Lebzeiten eingereicht werden. 

Informieren Sie sich frühzeitig über die geltenden Voraussetzungen. 

Vorsorgeausweis prüfen 

Sie erhalten in der Regel einmal jährlich einen aktuellen Vorsorgeausweis. 

Wir empfehlen Ihnen, die Angaben auf dem Vorsorgeausweis regelmässig zu überprüfen. Achten Sie insbesondere auf: 

  • den versicherten Lohn 
  • Ihre persönlichen Daten 
  • die ausgewiesenen Vorsorgeleistungen 

So können Unstimmigkeiten frühzeitig erkannt und korrigiert werden. 

Mitwirkungspflicht 

Die rechtzeitige und vollständige Meldung von Änderungen gehört zu Ihren Mitwirkungspflichten. 

Unvollständige oder verspätete Meldungen können zu:

  • falschen Leistungsberechnungen 
  • Verzögerungen bei der Leistungsbearbeitung 
  • Rückforderungen von Leistungen 

führen.

Datenschutz 

Ihre Angaben werden ausschliesslich zur Durchführung der beruflichen Vorsorge verwendet. 

Die Bearbeitung erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

 

Häufig gestellte Fragen

Welche Änderungen muss ich melden? 

Bitte melden Sie alle Änderungen, die Auswirkungen auf Ihre Vorsorge haben können. Dazu gehören insbesondere Änderungen Ihrer persönlichen Daten, Ihres Zivilstandes oder Ihrer Erwerbssituation. 

Muss ich eine Adressänderung melden? 

Ja. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder die Vorsorgeeinrichtung über Änderungen Ihrer Wohn- oder Korrespondenzadresse. 

Warum muss ich Verfügungen anderer Versicherungen einreichen?

Leistungen anderer Sozialversicherungen können Auswirkungen auf die Leistungen der beruflichen Vorsorge haben. Deshalb benötigen wir entsprechende Verfügungen und Entscheide. https://symova.sharepoint.com/sites/ProjektberarbeitungWebinhalte-CopilotAgent/Shared Documents/Fachliche_Quelle/Vorsorgereglement gültig ab 01.01.2026.pdf 

Muss ich Freizügigkeitsguthaben melden? 

Ja. Freizügigkeitskonten, Freizügigkeitspolicen oder weitere Vorsorgeverhältnisse können für die Vorsorgeplanung und insbesondere für Einkäufe relevant sein. 

Wie kann ich eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner begünstigen? 

Die Voraussetzungen richten sich nach dem Vorsorgereglement. Die erforderlichen Meldungen müssen zu Lebzeiten eingereicht werden.  

Wie oft erhalte ich einen Vorsorgeausweis? 

In der Regel erhalten Sie einmal pro Jahr einen aktuellen Vorsorgeausweis. Wir empfehlen Ihnen, die Angaben zu kontrollieren. https://symova.sharepoint.com/sites/ProjektberarbeitungWebinhalte-CopilotAgent/Shared Documents/Fachliche_Quelle/Vorsorgereglement gültig ab 01.01.2026.pdf 

Was passiert, wenn ich Änderungen nicht melde? 

Fehlende oder verspätete Meldungen können zu Verzögerungen, falschen Leistungsberechnungen oder Rückforderungen führen.