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Als Rentenbezügerin oder Rentenbezüger sind Sie verpflichtet, Änderungen mitzuteilen, die Einfluss auf Ihre Leistungen haben können. 

Durch rechtzeitige Meldungen helfen Sie mit, Rückforderungen, Verzögerungen und zusätzliche Abklärungen zu vermeiden. Bitte teilen Sie uns Änderungen schriftlich mit und geben Sie dabei Ihre AHV-Nummer oder Ihr Geburtsdatum an. 

Welche Änderungen muss ich der Sammelstiftung Symova melden?

Bitte informieren Sie uns über alle Änderungen, die Einfluss auf Ihre Rentenleistungen oder die Auszahlung haben können. Dazu gehören insbesondere Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse, Ihrer Adresse, Ihrer Bankverbindung oder Ihrer Leistungen aus anderen Versicherungen.

Änderungen von Adresse und Bankverbindung

Bitte melden Sie uns insbesondere:

  • Änderungen Ihrer Wohnadresse
  • Änderungen Ihrer Bank- oder Postverbindung (schriftlich, mit Ausweiskopie)
  • Wegzug ins Ausland
  • Rückkehr in die Schweiz

Damit Ihre Rentenleistungen korrekt und ohne Unterbruch ausbezahlt werden können, benötigen wir Ihre aktuellen Angaben. Kontoänderungen melden Sie uns bitte schriftlich (inkl. Ausweiskopie) oder via Symova Online. Meldungen per E-Mail können leider nicht verarbeitet werden.

Leistungen anderer Versicherungen

Bitte reichen Sie uns Kopien von Verfügungen und Entscheiden ein, insbesondere von:

  • der Invalidenversicherung (IV)
  • der Unfallversicherung (UV)
  • der Militärversicherung (MV)
  • in- oder ausländischen Sozialversicherungen
  • anderen Vorsorgeeinrichtungen

Dies gilt sowohl für neue Leistungen als auch für Anpassungen oder Revisionen bestehender Leistungen.

Besondere Pflichten bei Invalidenrenten

Wenn Sie eine Invalidenrente beziehen, müssen Sie Veränderungen Ihrer Erwerbssituation und sämtliche anrechenbaren Einkünfte melden.

Änderungen des Invaliditätsgrades oder andere leistungsrelevante Veränderungen sind der Stiftung umgehend mitzuteilen. Die entsprechenden Einkünfte sind jährlich unaufgefordert zu belegen.

Wohnsitz im Ausland und Quellensteuer

Personen mit Wohnsitz im Ausland können auf Renten- oder Kapitalleistungen der beruflichen Vorsorge quellensteuerpflichtig sein.

Massgebend ist der steuerliche Wohnsitz. Die Quellensteuer wird direkt von der Leistung abgezogen. Bitte melden Sie einen Wegzug ins Ausland oder eine Rückkehr in die Schweiz innerhalb von zehn Tagen schriftlich und reichen Sie die entsprechenden Bestätigungen der Einwohnerbehörde ein.

AHV-Beitragspflicht bei Frühpensionierung

Wenn Sie das AHV-Referenzalter noch nicht erreicht haben und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen Sie sich als nichterwerbstätige Person bei der AHV anmelden. Für die Anmeldung und die Beitragspflicht ist die zuständige AHV-Ausgleichskasse verantwortlich.

Lebensbescheinigung

Zur Überprüfung des Leistungsanspruchs kann die Sammelstiftung Symova jederzeit eine Lebensbescheinigung verlangen. Bitte reichen Sie diese Unterlagen fristgerecht ein, damit die Rentenzahlungen ohne Unterbruch fortgesetzt werden können.

Datenschutz 

Ihre Angaben werden ausschliesslich zur Durchführung der beruflichen Vorsorge verwendet. 

Die Bearbeitung erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Änderungen muss ich der Sammelstiftung Symova melden? 

Sie müssen alle Änderungen melden, die Einfluss auf Ihre Rentenleistungen oder deren Auszahlung haben können. Dazu gehören insbesondere Änderungen Ihrer Adresse, Ihrer Bankverbindung, Ihrer persönlichen Verhältnisse oder Ihrer Leistungen aus anderen Versicherungen. 

Muss ich einen Wohnsitzwechsel melden? 

Ja. Bitte melden Sie jede Änderung Ihrer Wohnadresse umgehend. Dies gilt insbesondere bei einem Wegzug ins Ausland oder bei einer Rückkehr in die Schweiz. 

Muss ich eine neue Bankverbindung mitteilen? 

Ja. Änderungen Ihrer Bank- oder Postverbindung sollten Sie uns umgehend mitteilen, damit Ihre Renten weiterhin korrekt ausbezahlt werden können. 

Welche persönlichen Veränderungen können Auswirkungen auf meine Leistungen haben? 

Unter anderem Heirat, Scheidung, Eintragung oder Auflösung einer Partnerschaft, Todesfälle von anspruchsberechtigten Personen oder Änderungen bei Kindern mit Rentenanspruch. 

Weshalb muss ich Entscheide anderer Versicherungen einreichen? 

Leistungen anderer Sozialversicherungen oder Vorsorgeeinrichtungen können Einfluss auf die Leistungskoordination und die Höhe Ihrer Leistungen haben. Deshalb benötigen wir entsprechende Verfügungen und Entscheide. 

Welche Meldepflichten habe ich als Bezügerin oder Bezüger einer Invalidenrente? 

Sie müssen Änderungen Ihrer Erwerbssituation, Ihres Invaliditätsgrades sowie alle anrechenbaren Einkünfte melden.

Muss ich einen Wegzug ins Ausland melden? 

Ja. Bitte melden Sie uns Ihren neuen Wohnsitz umgehend und reichen Sie die erforderlichen Bestätigungen ein. 

Kann meine Rente bei Wohnsitz im Ausland quellensteuerpflichtig sein? 

Ja. Renten- und Kapitalleistungen können bei Wohnsitz im Ausland der Quellensteuer unterliegen. Die Steuer wird direkt von der Leistung abgezogen. 

Wann werden die Renten ausbezahlt?

Die Auszahlungen erfolgen in der Regel monatlich innerhalb der ersten zehn Tage des jeweiligen Monats 

Kann die Sammelstiftung Symova eine Lebensbescheinigung verlangen? 

Ja. Zur Überprüfung des Leistungsanspruchs kann jederzeit eine Lebensbescheinigung verlangt werden. 

Muss ich mich bei einer Frühpensionierung bei der AHV anmelden? 

Wenn Sie das AHV-Referenzalter noch nicht erreicht haben und nicht erwerbstätig sind, müssen Sie sich als nichterwerbstätige Person bei der AHV anmelden. 

Was passiert, wenn ich Änderungen nicht melde? 

Nicht gemeldete Änderungen können zu Rückforderungen, Verzögerungen bei der Leistungsbearbeitung oder zu falsch berechneten Leistungen führen.