Wenn Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, erhält die Sammelstiftung Symova die Meldung in der Regel über Ihren Arbeitgeber. Bitte teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die Änderung Ihres Zivilstands mit.
Sind Sie unverheiratet oder möchten Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner absichern, müssen Sie die notwendigen Unterlagen zu Lebzeiten bei der Symova einreichen.
Ihre Vorsorge bei Heirat oder eingetragener Partnerschaft
Wenn Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, müssen Sie der Symova in der Regel nichts direkt melden. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Änderung Ihres Zivilstands. Er leitet die Information an uns weiter.
Mit der Heirat oder der eingetragenen Partnerschaft hat Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre eingetragene Partnerin oder Ihr eingetragener Partner im Todesfall Anspruch auf Hinterlassenenleistungen der Symova. Die Voraussetzungen und die Höhe der Leistungen richten sich nach dem Vorsorgereglement und den gesetzlichen Bestimmungen.
Zudem erstellt die Symova eine Berechnung Ihrer Austrittsleistung per Datum der Heirat beziehungsweise der Eintragung. Sie erhalten diese Berechnung zur Information. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird bei einer allfälligen Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft benötigt.
Nicht verheiratete Paare im Konkubinat
Leben Sie in einer Partnerschaft, ohne verheiratet zu sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft zu leben, besteht nicht automatisch ein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen.
Für die Absicherung von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sind je nach Leistung zwei Dokumente relevant: der Unterstützungsvertrag für eine mögliche Partnerrente und die Begünstigtenerklärung für ein allfälliges Todesfallkapital. Beide Dokumente müssen zu Lebzeiten bei der Symova eingereicht werden.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich der Symova melden, wenn ich heirate oder eine eingetragene Partnerschaft eingehe?
Bitte melden Sie die Änderung Ihres Zivilstands Ihrem Arbeitgeber. Er leitet die Information an die Symova weiter.
Warum erstellt die Symova eine Berechnung meiner Austrittsleistung?
Die Berechnung der Austrittsleistung per Datum der Heirat beziehungsweise Eintragung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird insbesondere bei einer allfälligen Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft benötigt.
Hat meine Ehepartnerin, mein Ehepartner oder meine eingetragene Partnerin beziehungsweise mein eingetragener Partner Anspruch auf Hinterlassenenleistungen?
Ja, bei Ehe oder eingetragener Partnerschaft besteht im Todesfall grundsätzlich ein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen gemäss Vorsorgereglement und gesetzlichen Bestimmungen.
Muss ich als unverheiratete Person etwas unternehmen, damit meine Partnerin oder mein Partner abgesichert ist?
Ja. Bei unverheirateten Paaren besteht nicht automatisch ein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen. Prüfen Sie deshalb, ob ein Unterstützungsvertrag und/oder eine Begünstigtenerklärung sinnvoll ist. Beide Unterlagen müssen zu Lebzeiten bei der Symova eingereicht werden.
Was ist der Unterschied zwischen Unterstützungsvertrag und Begünstigtenerklärung?
Der Unterstützungsvertrag ist für eine mögliche Partnerrente relevant. Die Begünstigtenerklärung betrifft ein allfälliges Todesfallkapital. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Leistungen, die separat geregelt werden.
Wann kann meine Lebenspartnerin oder mein Lebenspartner Anspruch auf eine Partnerrente haben?
Eine Partnerrente kann möglich sein, wenn Sie während mindestens fünf Jahren vor dem Tod ununterbrochen in einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem amtlichem Wohnsitz gelebt haben. Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.
Wofür brauche ich eine Begünstigtenerklärung?
Mit der Begünstigtenerklärung können Sie festlegen, welche Personen im Todesfall ein allfälliges Todesfallkapital erhalten sollen, soweit dies gemäss Vorsorgereglement möglich ist.
Kann ich eine Begünstigung später ändern oder widerrufen?
Ja. Änderungen oder die Aufhebung einer bestehenden Begünstigung müssen Sie der Symova schriftlich mitteilen.
Reicht ein Testament aus, um meine Lebenspartnerin oder meinen Lebenspartner zu begünstigen?
Nein. Leistungen aus der beruflichen Vorsorge richten sich nach dem Vorsorgereglement und den bei der Symova hinterlegten Unterlagen. Reichen Sie deshalb die vorgesehenen Formulare zu Lebzeiten bei der Symova ein.
Wo finde ich die notwendigen Formulare?
Die Unterlagen für Unterstützungsvertrag und Begünstigtenerklärung finden Sie im Download-Bereich.