Eine Scheidung wirkt sich auch auf die berufliche Vorsorge aus. Im Rahmen des Vorsorgeausgleichs werden die während der Ehe aufgebauten Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge zwischen den Ehepartnern geteilt.
Die Pensionskasse berechnet erforderlichen Angaben für die Teilung der Ansprüche, prüft die Durchführbarkeit der Scheidung und setzt den Entscheid des Gerichts um. Die Ausführungen gelten sinngemäss auch für die gerichtliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft.
Was ist der Vorsorgeausgleich?
Beim Vorsorgeausgleich wird ermittelt, wie viel Altersguthaben während der Ehe aufgebaut wurde. Berücksichtigt wird die Zeitspanne von der Eheschliessung bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens.
Auf dieser Grundlage entscheidet das Gericht über den auszugleichenden Betrag. Die Pensionskasse setzt den rechtskräftigen Entscheid anschliessend um.
Wer ist betroffen?
Vom Vorsorgeausgleich können betroffen sein:
- aktiv versicherte Personen
- Bezügerinnen und Bezüger von Invalidenleistungen
- Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten
Auch wenn bereits eine Alters- oder Invalidenrente läuft, kann bei einer Scheidung ein Vorsorgeausgleich durchgeführt werden. Im Falle einer Invalidenrente wird ebenfalls das Altersguthaben geteilt. Läuft bereits eine Altersrente, so erfolgt eine Teilung der Rente.
Wer macht was?
Das Gericht entscheidet über den Vorsorgeausgleich. Es bestimmt die massgebende Zeitspanne, prüft die Unterlagen und legt die Höhe des zu übertragenden Betrags oder Rentenanteils fest.
Die Pensionskasse berechnet vor dem Entscheid des Gerichts die vorhandenen Altersguthaben, erstellt die notwendigen Unterlagen, prüft die Durchführbarkeit der Scheidung und setzt den Entscheid gemäss Gerichtsurteil um.
Auswirkungen auf Ihre Vorsorge
Ein Vorsorgeausgleich kann Ihre Leistungen reduzieren oder erhöhen.
Bei aktiv versicherten Personen und Bezügerinnen oder Bezügern von Invalidenleistungen wird in der Regel das Altersguthaben geteilt, bei Bezügerinnen und Bezügern einer Altersrente die laufende Altersrente.
Welche Angaben werden benötigt?
Für die Berechnung und die Durchführbarkeitserklärung benötigen wir insbesondere:
- Datum der Eheschliessung
- Datum der Einleitung des Scheidungsverfahrens
- Angaben zu früheren Vorsorgeeinrichtungen
- weitere Angaben gemäss Gericht
Vorsorgelücke nach der Scheidung
Wird ein Teil Ihres Vorsorgeguthabens an Ihre geschiedenen Ehegattin oder Ihren geschiedenen Ehegatten übertragen, entsteht für Sie eine Vorsorgelücke. Aktiv versicherte Personen können diese Lücke durch eine Rückzahlung des Vorsorgeausgleichs ganz oder teilweise wieder schliessen.
Häufig gestellte Fragen
Wird mein gesamtes Vorsorgeguthaben geteilt?
Nein. Berücksichtigt wird grundsätzlich nur der Teil der beruflichen Vorsorge, der während der Ehe aufgebaut wurde.
Welche Zeitspanne ist für die Berechnung massgebend?
Massgebend ist die Zeitspanne von der Eheschliessung bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens.
Wer entscheidet über den Vorsorgeausgleich?
Das Gericht entscheidet über den Vorsorgeausgleich und legt fest, welcher Betrag oder Rentenanteil übertragen wird. Die Pensionskasse berechnet die Angaben und setzt den rechtskräftigen Entscheid um.
Was bedeutet Durchführbarkeitserklärung?
Mit der Durchführbarkeitserklärung bestätigt die Pensionskasse gegenüber dem Gericht, ob und wie der Vorsorgeausgleich durchgeführt werden kann.
Kann ich eine Vorsorgelücke wieder schliessen?
Ja, sofern Sie weiterhin aktiv versichert sind. Die durch den Vorsorgeausgleich entstandene Lücke kann durch eine Rückzahlung ganz oder teilweise geschlossen werden.
Was gilt bei einer eingetragenen Partnerschaft?
Die Regeln gelten sinngemäss auch bei der gerichtlichen Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft.
Was passiert, wenn bereits eine Alters- oder Invalidenrente läuft?
Auch dann kann ein Vorsorgeausgleich durchgeführt werden. Bei einer laufenden Invalidenrente wird ebenfalls das Altersguthaben geteilt.
Läuft bereits eine Altersrente, so erfoglt eine Teilung er Altersrente.
Was passiert mit einem Vorbezug für Wohneigentum?
Ein während der Ehe getätigter WEF-Vorbezug wird beim Vorsorgeausgleich mitberücksichtigt und kann den auszugleichenden Betrag beeinflussen.
Welche Unterlagen benötigt die Symova?
Wir benötigen insbesondere das Datum der Eheschliessung, das Datum der Einleitung des Scheidungsverfahrens, Angaben zu früheren Vorsorgeeinrichtungen sowie allfällige weitere Angaben gemäss Gericht.
Wann setzt die Symova den Vorsorgeausgleich um?
Die Symova setzt den Vorsorgeausgleich nach Vorliegen des rechtskräftigen Gerichtsurteils gemäss den gerichtlichen Anweisungen um.
Im Rahmen meiner Scheidung habe ich Gelder erhalten. Musss ich etwas tun?
Nein, die Symova hat die Gutschrift Ihrem Altersguthaben gutgeschrieben. Sie müssen nichts weiter unternehmen.