Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse können Sie Ihre Vorsorge gezielt verbessern. Ein Einkauf erhöht Ihr Altersguthaben. Freiwillige Einkäufe können zudem vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Ob und in welcher Höhe ein Einkauf möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen Vorsorgesituation ab. Ihr aktuelles Einkaufspotenzial finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis oder im Versichertenportal My Symova.
Einkauf in My Symova simulieren
Im Versichertenportal My Symova können Sie Ihre Einkaufsmöglichkeit einfach simulieren. Sie sehen, wie sich ein Einkauf auf Ihre künftigen Altersleistungen auswirkt. Es lassen sich zusätzlich mögliche Auswirkungen auf Ihre Einkommenssteuern berechnen.
Die für einen privaten Einkauf erforderlichen Angaben können Sie direkt in My Symova erfassen und elektronisch an uns übermitteln. Auch einen Einzahlungsschein können Sie erstellen.
Falls Sie Unterstützung wünschen, steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne telefonisch oder per E-Mail an info@symova.ch zur Verfügung.
Steuerlicher Nutzen
Freiwillige Einkäufe können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die definitive steuerliche Beurteilung erfolgt jedoch durch die zuständige Steuerbehörde.
Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Steuerverwaltung.
Sperrfrist von drei Jahren
Leistungen, die aus einem Einkauf resultieren, dürfen innerhalb von drei Jahren nach Zahlungseingang nicht in Kapitalform bezogen werden. Dies betrifft insbesondere Kapitalbezüge bei Pensionierung, Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung und Barauszahlungen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist ein Kapitalbezug, kann die Steuerbehörde den gewährten Steuerabzug ganz oder teilweise rückgängig machen.
Vorbezug für Wohneigentum
Haben Sie einen Vorbezug für Wohneigentum getätigt, muss dieser vollständig zurückbezahlt werden, bevor freiwillige Einkäufe wieder möglich sind.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre individuelle Situation prüfen lassen möchten.
So gehen Sie vor
Am einfachsten erledigen Sie den Einkauf direkt über My Symova:
- Einkaufspotenzial simulieren
- Auswirkungen auf die Altersleistungen prüfen
- mögliche Auswirkungen auf die Einkommenssteuern simulieren
- erforderliche Angaben erfassen und an Symova übermitteln
- Einzahlungsschein erstellen
- Einkauf bis spätestens Mitte Dezember einzahlen
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet ein Einkauf in die Pensionskasse?
Mit einem freiwilligen Einkauf zahlen Sie zusätzliches Geld in Ihre Pensionskasse ein. Dadurch erhöhen Sie Ihr Altersguthaben und können Ihre künftigen Altersleistungen verbessern.
Warum entstehen Vorsorgelücken?
Vorsorgelücken können zum Beispiel durch Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüche, längere Auslandsaufenthalte, Stellenwechsel, Scheidung oder Lohnerhöhungen entstehen.
Welche Vorteile bietet ein Einkauf?
Ein Einkauf kann Ihre Altersleistungen erhöhen und grundsätzlich steuerliche Vorteile bieten, weil freiwillige Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Die definitive Beurteilung erfolgt durch die Steuerbehörde.
Kann ich einen Einkauf auch mit Guthaben aus der Säule 3a finanzieren?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Guthaben aus der Säule 3a direkt in die Pensionskasse übertragen werden, sofern bei der Pensionskasse ein Einkaufspotenzial besteht. Dieser Übertrag ist steuerneutral, das heisst, er kann nicht zusätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Ein Steuerabzug ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Einkauf aus freien privaten Mitteln bezahlt wird.
Wie hoch ist mein mögliches Einkaufspotenzial?
Ihr aktuelles Einkaufspotenzial finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. Alternativ können Sie Ihre Einkaufsmöglichkeit in My Symova simulieren oder die Geschäftsstelle kontaktieren.
Wird mein Einkauf dem BVG- oder dem überobligatorischen Altersguthaben gutgeschrieben?
Freiwillige Einkäufe werden dem überobligatorischen Altersguthaben gutgeschrieben. Eine Aufteilung auf den obligatorischen und überobligatorischen Teil erfolgt nicht.
Kann ich einen Einkauf jederzeit tätigen?
Grundsätzlich ja. Damit ein Einkauf im laufenden Kalenderjahr berücksichtigt werden kann, muss die Einzahlung spätestens bis Mitte Dezember bei der Symova eingehen.
Gibt es Einschränkungen nach einem Einkauf?
Ja. Leistungen, die aus einem Einkauf resultieren, dürfen innerhalb von drei Jahren grundsätzlich nicht in Kapitalform bezogen werden. Dies betrifft insbesondere Kapitalbezüge bei Pensionierung, Vorbezüge für Wohneigentum und Barauszahlungen.
Wie kann ich einen Einkauf vornehmen?
Am einfachsten erledigen Sie den Einkauf über My Symova. Dort können Sie Ihr Einkaufspotenzial simulieren, Auswirkungen berechnen, die erforderlichen Angaben übermitteln und einen Einzahlungsschein erstellen. Alternativ unterstützt Sie die Geschäftsstelle.
Ich habe einen WEF-Vorbezug getätigt. Kann ich trotzdem einen Einkauf vornehmen?
Freiwillige Einkäufe sind grundsätzlich erst möglich, nachdem ein Vorbezug für Wohneigentum vollständig zurückbezahlt wurde. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre individuelle Situation prüfen lassen möchten.
Kann die Symova verbindlich zu den Steuern beraten?
Nein. Die Symova kann die möglichen steuerlichen Auswirkungen aufzeigen, aber keine verbindliche Steuerberatung anbieten. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Steuerverwaltung oder einer Steuerfachperson.