Pensionierungsalter
Das ordentliche reglementarische Rücktrittsalter, das sogenannte Referenzalter, beträgt bei der Symova für Frauen und Männer 65 Jahre.
Sie können Ihre Pensionierung flexibel planen:
- frühestens ab Alter 58
- spätestens bis Alter 70
- als vollständige Pensionierung
- als Teilpensionierung
Wenn Sie nach dem vollendeten 65. Altersjahr weiterarbeiten möchten, ist die Zustimmung Ihres Arbeitgebers nötig.
Teilpensionierung
Bei einer Teilpensionierung reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum und beziehen einen entsprechenden Teil Ihrer Altersleistungen. Für den verbleibenden Beschäftigungsgrad bleiben Sie weiterhin bei der Symova versichert.
Eine Teilpensionierung ist ab Alter 58 möglich und kann in höchstens drei Schritten erfolgen. Bei jedem Schritt muss der Beschäftigungsgrad um mindestens 20 Prozent reduziert werden. Der verbleibende Beschäftigungsgrad muss ebenfalls mindestens 20 Prozent betragen. Mit dem dritten Schritt erfolgt die vollständige Pensionierung.
Rente, Kapital oder Kombination
Sie entscheiden, wie Sie Ihre Altersleistungen beziehen möchten:
- als lebenslange Altersrente
- als einmalige Kapitalauszahlung
- als Kombination aus Rente und Kapital
Eine Altersrente bietet Ihnen ein regelmässiges Einkommen. Ein Kapitalbezug gibt Ihnen mehr finanzielle Flexibilität, bringt aber auch mehr Eigenverantwortung mit sich, zum Beispiel für die Verwaltung des Kapitals und die langfristige Planung Ihrer Ausgaben.
Welche Lösung passend ist, hängt von Ihrer persönlichen und finanziellen Situation ab. Weitere Informationen finden Sie im Pensionierungsflyer.
Link ASIP TOOL
Ebenfalls zeigt Ihnen der Rentenkompass verschiedene Situationen auf.
Kapitalbezug rechtzeitig anmelden
Wenn Sie Ihre Altersleistungen ganz oder teilweise als Kapital beziehen möchten, müssen Sie den Kapitalbezug rechtzeitig anmelden.
Bitte beachten Sie:
- Der Kapitalbezug muss spätestens zwei Monate vor der Pensionierung schriftlich bei der Symova angemeldet werden.
- Bei einer Teilpensionierung muss jeder Kapitalbezug separat angemeldet werden.
- Änderungen oder ein Widerruf müssen ebenfalls spätestens zwei Monate vor der Pensionierung schriftlich eingereicht werden.
- Wenn Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, braucht es die schriftliche Zustimmung Ihrer Ehepartnerin, Ihres Ehepartners oder Ihrer eingetragenen Partnerin beziehungsweise Ihres eingetragenen Partners.Diese Unterschrift muss amtlich beglaubigt sein.
Ein Kapitalbezug kann steuerliche Folgen haben. Diese sind je nach Kanton unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte direkt an Ihre Steuerverwaltung. Die Geschäftsstelle der Symova kann keine Steuerberatung anbieten.
Pensionierung bei Invalidität
Beziehen Sie eine Invalidenrente, wird Ihr weitergeführtes reglementarisches Altersguthaben beim Erreichen des ordentlichen reglementarischen Rücktrittsalters in eine Altersrente umgewandelt.
Wichtig bei Teil-Invalidität:
Wenn Sie teilweise invalid sind und gleichzeitig noch arbeiten, können Sie den Zeitpunkt Ihrer Pensionierung für den aktiv versicherten Teil frei wählen.
Möchten Sie Ihr Altersguthaben als Kapital beziehen, müssen Sie den Kapitalbezug für beide Teile separat anmelden:
- für den aktiv versicherten Teil Ihrer Vorsorge und
- für den Invaliditäts-Teil (IV-Passivkonto)
Dies ist nötig, weil es sich um zwei getrennte Vorsorgeverhältnisse handelt. Die Pensionierung erfolgt deshalb nicht zwingend zum gleichen Zeitpunkt.
Sie können anstelle der vollen Altersrente oder eines Teils davon einen Kapitalbezug verlangen. Dieser muss spätestens zwei Monate vor der Pensionierung schriftlich bei der Symova angemeldet werden.
Altersleistungen berechnen
In My Symova können Sie verschiedene Varianten Ihrer Pensionierung einfach selbst berechnen. So sehen Sie, wie sich Ihre persönliche Planung auf Ihre voraussichtlichen Altersleistungen auswirkt.
Sie können zum Beispiel simulieren:
- wann Sie sich pensionieren lassen möchten,
- ob Sie eine Rente, Kapital oder eine Kombination beziehen möchten,
- wie sich eine Teilpensionierung auswirkt,
- welche Auswirkungen ein Kapitalbezug hat.
Die Berechnungen helfen Ihnen, verschiedene Möglichkeiten zu vergleichen und Ihre Pensionierung frühzeitig zu planen.
Wenn Sie eine persönliche Berechnung wünschen oder Fragen zu Ihren Altersleistungen haben, können Sie sich auch an die Geschäftsstelle der Symova wenden.
Auf Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie zudem eine Projektion Ihrer voraussichtlichen Altersrente. Die angezeigten Werte sind Hochrechnungen. Die effektiven Leistungen können sich verändern, zum Beispiel durch Lohnänderungen, Verzinsung, Einkäufe, Vorbezüge oder den gewählten Pensionierungszeitpunkt.
Gut vorbereitet in die Pensionierung
Eine Pensionierung sollte frühzeitig geplant werden. Klären Sie insbesondere folgende Fragen:
- Wann möchten Sie sich pensionieren lassen?
- Möchten Sie Ihre Altersleistungen als Rente, Kapital oder Kombination beziehen?
- Ist eine Teilpensionierung für Sie sinnvoll?
- Wie wirkt sich eine Frühpensionierung auf Ihre Leistungen aus?
- Welche steuerlichen Folgen hat ein Kapitalbezug?
- Reicht Ihr Einkommen nach der Pensionierung für Ihren Lebensunterhalt?
Bei Fragen zu Ihren Leistungen aus der beruflichen Vorsorge unterstützt Sie die Geschäftsstelle der Symova gerne.
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich mich pensionieren lassen?
Bei der Symova ist eine Pensionierung flexibel zwischen Alter 58 und Alter 70 möglich. Das ordentliche reglementarische Rücktrittsalter beträgt 65 Jahre.
Kann ich mich teilweise pensionieren lassen?
Ja. Eine Teilpensionierung ist ab Alter 58 möglich und kann in höchstens drei Schritten erfolgen. Dabei reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum und beziehen einen entsprechenden Teil Ihrer Altersleistungen.
Wovon hängt meine Altersrente ab?
Die Höhe Ihrer Altersrente hängt vor allem von Ihrem vorhandenen Altersguthaben und dem Umwandlungssatz zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung ab. Auf Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie eine Projektion Ihrer voraussichtlichen Altersrente. Dabei handelt es sich um eine Hochrechnung.
Kann ich meine Altersleistungen als Rente oder Kapital beziehen?
Ja. Sie können Ihre Altersleistungen als lebenslange Rente, als Kapital oder als Kombination aus beidem beziehen. Ein Kapitalbezug muss fristgerecht angemeldet werden.
Bis wann muss ich einen Kapitalbezug anmelden?
Ein Kapitalbezug muss spätestens zwei Monate vor der Pensionierung schriftlich bei der Symova angemeldet werden. Wenn Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, ist zusätzlich die amtlich beglaubigte Zustimmung Ihrer Ehepartnerin, Ihres Ehepartners oder Ihrer eingetragenen Partnerin beziehungsweise Ihres eingetragenen Partners nötig.
Muss ich jeden Kapitalbezug separat anmelden?
Ja. Bei einer Teilpensionierung muss jeder Kapitalbezug separat und fristgerecht angemeldet werden.
Wie kann ich meine Altersleistungen berechnen?
In My Symova können Sie Ihre Pensionierung selbst simulieren und verschiedene Varianten berechnen. Sie können sich für eine persönliche Berechnung auch an die Geschäftsstelle der Symova wenden.
Kann ich eine AHV-Überbrückungsrente beziehen?
Je nach Vorsorgeplan eines Vorsorgewerks kann eine AHV-Überbrückungsrente die durch den Arbeitgeber finanziert wird, vorgesehen sein. Sie können auch selbst eine AHV-Überbrückungsrente über die Symova beziehen. Dies führt zu einer lebenslangen Kürzung Ihrer Altersrente. Bei einem vollständigen Kapitalbezug ist eine selbst finanzierte AHV-Überbrückungsrente nicht möglich.
Muss ich bei einer Frühpensionierung weiterhin AHV-Beiträge bezahlen?
Ja, in der Regel müssen Sie bis zum AHV-Referenzalter weiterhin AHV-Beiträge leisten. Bitte klären Sie Ihre persönliche Beitragspflicht direkt bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse ab.
Erhalte ich eine Alters-Kinderrente?
Wenn Sie eine Altersrente beziehen und anspruchsberechtigte Kinder haben, kann zusätzlich eine Alters-Kinderrente ausgerichtet werden. Die Voraussetzungen richten sich nach dem BVG und dem Vorsorgereglement der Symova.
Was passiert im Todesfall nach der Pensionierung?
Nach dem Tod einer rentenbeziehenden Person prüft die Symova, ob Hinterlassenenleistungen ausgerichtet werden. Dazu können je nach Situation zum Beispiel Ehegatten-, Partner- oder Waisenleistungen gehören. Massgebend sind das Vorsorgereglement der Symova und die gesetzlichen Grundlagen.
Gibt es nach der Pensionierung noch ein Todesfallkapital?
Verstirbt eine rentenbeziehende Person innerhalb von fünf Jahren nach der Pensionierung, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Todesfallkapital ausgerichtet werden. Dieses entspricht den Rentenmonaten, die innerhalb dieser fünf Jahre noch nicht ausbezahlt wurden. Die Prüfung erfolgt gemäss Vorsorgereglement der Symova.