Mit den Wahlplänen gestalten Sie Ihre Altersvorsorge aktiv mit. Je nach Vorsorgeplan Ihres Vorsorgewerks entscheiden Sie selbst, ob Sie zusätzlich sparen möchten. Die zusätzlichen Beiträge werden direkt über den Lohn abgerechnet.
Ob ein Wahlplan zur Verfügung steht, legt Ihre zuständige Vorsorgekommission fest. Wenn kein Wahlplan besteht, gilt der Basisplan.
Ihre Möglichkeiten
Steht in Ihrem Vorsorgewerk ein Wahlplan zur Verfügung, können Sie zwischen verschiedenen Varianten wählen:
- Basis ohne Zusatzsparen
- Wahlplan «Silber»
- Wahlplan «Gold»
So entscheiden Sie selbst, ob und in welchem Umfang Sie zusätzlich vorsorgen möchten.
Die zusätzlichen Beiträge leisten Sie selbst. Die Beiträge Ihres Arbeitgebers bleiben unverändert.
Warum sich ein Wahlplan lohnen kann
Ein Wahlplan gibt Ihnen mehr Möglichkeiten bei Ihrer Vorsorge:
- Sie erhöhen Ihr Altersguthaben Schritt für Schritt
- Sie bleiben flexibel und können jedes Jahr neu wählen
- Die Beiträge werden direkt über den Lohn abgerechnet
- Zusätzliche Wahlplanbeiträge werden im Lohnausweis berücksichtigt und können das steuerbare Einkommen reduzieren. Die definitive steuerliche Beurteilung erfolgt durch die zuständige Steuerbehörde
Die zusätzlichen Beiträge leisten Sie selbst. Die Beiträge Ihres Arbeitgebers bleiben unverändert.
Wahlplan oder Einkauf?
Beides stärkt Ihre Vorsorge, aber auf unterschiedliche Weise.
- Wahlplan:
- monatliche Zusatzbeiträge
- automatische Abwicklung über den Lohn
- Verzinsung wie bei den regulären Sparbeiträgen
- Keine Sperrfrist von drei Jahren für einen Kapitalbezug wie bei einem privaten Einkauf
- Privater Einkauf:
- einmalige Einzahlung
- durch Sie selbst bezahlt
- Verzinsung bereits im Jahr des Einkaufs
- Sperrfrist von drei Jahren für einen Kapitalbezug nach einem privaten Einkauf
Wahl treffen in My Symova
In My Symova können Sie:
- verschiedene Varianten simulieren
- die Auswirkungen vergleichen
- Ihren Plan direkt auswählen
Die Wahl ist jedes Jahr vom 1. November bis 31. Dezember möglich.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Wahlplan?
Mit einem Wahlplan können Sie wählen, ob Sie zusätzlich für Ihre Altersvorsorge sparen möchten. Die zusätzlichen Beiträge werden direkt über den Lohn abgerechnet.
Steht mir automatisch ein Wahlplan zur Verfügung?
Nein. Wahlpläne sind nicht in allen Vorsorgewerken verfügbar. Ob ein Wahlplan angeboten wird, legt Ihre Vorsorgekommission im Vorsorgeplan fest.
Was gilt, wenn kein Wahlplan besteht?
Wenn in Ihrem Vorsorgewerk kein Wahlplan besteht oder Sie keine Wahl treffen, gilt der Basisplan.
Welche Varianten gibt es?
Wenn ein Wahlplan verfügbar ist, stehen die Varianten Basis, «Silber» und «Gold» zur Verfügung.
Wer bezahlt die zusätzlichen Beiträge?
Die zusätzlichen Beiträge tragen Sie selbst. Die Arbeitgeberbeiträge bleiben in allen Wahlplänen unverändert.
Kann ich jedes Jahr neu wählen?
Ja. Eine Wahl oder Änderung ist einmal pro Jahr möglich. Die Wahlperiode läuft vom 1. November bis 31. Dezember über My Symova.
Wie kann ich einen Wahlplan wählen?
Sie müssen den Wahlplan über My Symova. Dort können Sie Varianten simulieren, Auswirkungen vergleichen und Ihren Plan direkt auswählen.
Was ist der Unterschied zwischen Wahlplan und Einkauf?
Beim Wahlplan leisten Sie monatliche Zusatzbeiträge über den Lohn. Ein privater Einkauf ist eine einmalige Einzahlung, die Sie selbst auslösen.
Haben Wahlplanbeiträge Auswirkungen auf die Einkommenssteuer?
Zusätzliche Wahlplanbeiträge werden über den Lohn abgerechnet und im Lohnausweis berücksichtigt. Sie können sich dadurch auf das steuerbare Einkommen auswirken. Die definitive steuerliche Beurteilung erfolgt durch die zuständige Steuerbehörde.
Gibt es Einschränkungen?
Ja. Einschränkungen können je nach Vorsorgewerk bestehen, zum Beispiel bei zusätzlicher Kadervorsorge, aufgeschobener Pensionierung oder bestimmten Beitragsaufteilungen.