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Treten Sie eine neue Stelle bei einem der Symova angeschlossenen Unternehmen an, meldet Ihr Arbeitgeber Ihren Eintritt bei der Symova. Anschliessend erhalten Sie von uns per Post Ihre persönlichen Eintrittsunterlagen.

Damit Ihre berufliche Vorsorge vollständig weitergeführt werden kann, müssen vorhandene Freizügigkeitsleistungen aus früheren Pensionskassen, Freizügigkeitskonten oder Freizügigkeitspolicen an die Symova übertragen werden.

Freizügigkeitsleistung übertragen 

Waren Sie bereits früher in der beruflichen Vorsorge versichert, verfügen Sie möglicherweise über ein Vorsorgeguthaben. Dieses Guthaben wird auch Freizügigkeitsleistung oder Austrittsleistung genannt. 
 
Bitte veranlassen Sie die Überweisung aller vorhandenen Freizügigkeitsguthaben an die Symova. Die dafür benötigten Zahlungsinformationen finden Sie in Ihren Eintrittsunterlagen. 
 
Sobald die Überweisung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie einen neuen Vorsorgeausweis. Dieser zeigt Ihre aktuelle Vorsorgesituation, Ihre versicherten Leistungen sowie allfällige Einkaufsmöglichkeiten. 

My Symova aktivieren  

Nutzen Sie nach Ihrem Eintritt auch unser Versichertenportal My Symova. Dort können Sie Ihre persönliche Vorsorgesituation jederzeit einsehen und verschiedene Berechnungen selbst vornehmen. 
 
In My Symova können Sie zum Beispiel: 

  • Ihren Vorsorgeausweis online abrufen
  • einen Einkauf simulieren
  • Ihre Pensionierung simulieren

Tipp: Aktivieren Sie My Symova, sobald Sie Ihre Zugangsinformationen erhalten haben. Ihren Aktivierungscode finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis in den Eintrittsunterlagen. So behalten Sie Ihre Vorsorge jederzeit im Blick.

Noch Freizügigkeitsguthaben vorhanden? 

Sind Sie nicht sicher, ob Sie alle früheren Vorsorgeguthaben an die Symova übertragen haben? Bei der Zentralstelle 2. Säule können Sie abklären lassen, ob auf Ihren Namen noch Freizügigkeitskonten oder Freizügigkeitspolicen bestehen. 
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Zentralstelle 2. Säule. 

Häufig gestellte Fragen

Wann werde ich bei der Symova versichert? 

Sie werden bei der Symova versichert, wenn Sie eine Stelle bei einem angeschlossenen Unternehmen antreten und die Voraussetzungen für die berufliche Vorsorge erfüllt sind. Ihr Arbeitgeber meldet Ihren Eintritt direkt der Symova.

Ab welchem Einkommen bin ich versichert? 

Sie sind versichert, wenn Ihr AHV-pflichtiger Jahreslohn die Eintrittsschwelle gemäss Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers übersteigt. 

Was passiert mit meiner bisherigen Pensionskasse? 

Beim Stellenwechsel endet Ihre Versicherung bei der bisherigen Pensionskasse. Das dort angesparte Vorsorgeguthaben wird als Freizügigkeitsleistung oder Austrittsleistung bezeichnet und muss an die Symova übertragen werden. 

Muss ich meine Freizügigkeitsleistung übertragen oder passiert das automatisch? 

Die Übertragung erfolgt in der Regel nicht automatisch. Bitte veranlassen Sie die Überweisung bei Ihrer bisherigen Pensionskasse, Freizügigkeitsstiftung oder Versicherung. Die Zahlungsinformationen der Symova erhalten Sie mit Ihren Eintrittsunterlagen. 

Was mache ich, wenn ich nicht weiss, ob noch Freizügigkeitsguthaben vorhanden sind?

Wenn Sie unsicher sind, können Sie bei der Zentralstelle 2. Säule abklären lassen, ob noch Freizügigkeitskonten oder Freizügigkeitspolicen auf Ihren Namen bestehen.

Was passiert, wenn Freizügigkeitsleistungen nicht übertragen werden? 

Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen müssen an die aktuelle Pensionskasse übertragen werden. Werden vorhandene Guthaben nicht an die Symova übertragen, kann dies Auswirkungen auf Ihre Vorsorgeleistungen haben. Altersleistungen fallen in der Regel tiefer aus, weil weniger Vorsorgeguthaben vorhanden ist. 
 
Tritt ein Vorsorgefall wie Tod oder Invalidität ein und stellt die Symova fest, dass Freizügigkeitsleistungen pflichtwidrig nicht eingebracht wurden, richtet die Symova die Risikoleistungen gemäss den gesetzlichen Mindestbestimmungen aus. Diese können tiefer sein als die reglementarischen Leistungen.

Kann ich zusätzliche Einkäufe tätigen? 

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie freiwillige Einkäufe tätigen und damit Ihre Altersleistungen verbessern. Ob und in welchem Umfang ein Einkauf möglich ist, sehen Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis oder in My Symova.